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Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm – Untere Landesplanungsbehörde – hat mit Schreiben vom 12.12.2023, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag der Firma AlphaBau S.à.r.L., Fischbach/Clervaux, eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu einem Vorhaben in der Ortgemeinde Geichlingen, Verbandsgemeinde Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

  1. Die Firma AlphaBau S.à.r.L., Fischbach/Clervaux, plant die Entwicklung einer bereits im Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Geichlingen enthaltenen gemischte Baufläche. Weiterhin soll eine angrenzende Gewerbefläche in eine Fläche für gemischte Nutzung umgewandelt werden. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme, für die es einer Raumverträglichkeitsprüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG, bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,
    • ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
    • ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.
  2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der Raumverträglichkeitsprüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 18.03. bis 17.04.2024 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:
  3. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 30.04.2024 bei der Kreisverwaltung, Frau Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Herr Brück (Brueck.Udo@vg-suedeifel.de) abgegeben werden.
  4. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 26.02.2024
Im Auftrag
Helmut Berscheid

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